Änderungsabnahmen
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir als GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme-bescheinigung. Dazu zählen beispielsweise die Umrüstung der Fahrzeuge auf andere Räder oder Reifen, der Anbau von geänderten Auspuffanlagen sowie Veränderungen am Fahrzeug (z.B. Sportfahrwerke).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Die GTÜ-Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
Teilegutachten
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.
Der Ratgeber zeigt Ihnen, was Sie beim Umrüsten beachten müssen.
Was ist beim Tuning erlaubt und was nicht, worauf muss ich beim Veredeln und Verbessern meines Gefährts achten und wie unterscheide ich seriöse von unseriösen Angeboten auf dem Markt? Auf diese Fragen gibt der neue GTÜ Tuning-Ratgeber die passenden Antworten.
Nr. 3, 2. Auflage, 05/2010, 40 Seiten, Vierfarbdruck
Format: 14,8 cm x 8,5 cm
Aus dem Inhalt:
- Von Vorschriften, Gutachten und der richtigen Vorbereitung
- Umrüsten von Reifen und Rädern
- Tieferlegen und Fahrwerksumbauten
- Front- und Heckspoiler
- Scheinwerfer und Heckleuchten
- Motortuning
- Auspuffanlagen und Endrohre
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