Feinstaubplaketten
Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge betroffen. Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer „draußen“ bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.
Welche Plakette Ihr Auto bekommen kann und welche Nachrüstmöglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie außerdem in unserer Onlinesuche: http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php