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Prüfwesen

Gasanlagenprüfungen GWP/GSP/GAP

Vor jeder Inbetriebnahme einer nachgerüsteten Gasanlage in Fahrzeugen muss eine Gassystemeinbauprüfung durchgeführt werden. Hier wird überprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig verbaut ist und ob die Bauteile ordnungsgemäß funktionieren. Die GSP beinhaltet unter anderem auch eine Dichtheitsprüfung der Gasanlage. Diese Untersuchung wird von Personen durchgeführt, die eine spezielle Berechtigung dafür haben, wie z.B. die GTÜ-Prüfingenieure.

Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb müssen bei der Hauptuntersuchung auch Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft werden. Dabei werden z. B. die Gasleitungen mit Gasdetektoren bzw. Lecksuchspray auf Dichtheit überprüft.
Ist im vorangegangenen Zeitraum von 12 Monaten eine Gassystemeinbauprüfung oder Reparatur an der Gasanlage durchgeführt worden und hat der Halter noch die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) parat, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der HU, da hier die GSP/GAP bezogen auf diese HU noch ausreichend ist.