Die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) (bis Ende 2005 offiziell, heute umgangssprachlich Abgasuntersuchung (AU)), ist Bestandteil der gemäß §29 StVZO geforderten Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Bei der Untersuchung wird geprüft, ob die für die Abgase geforderten Grenzwerte zugelassener Fahrzeuge eingehalten werden. Historisch haben sich die rechtlichen Forderungen der AU vielfach geändert, von einer ursprünglich eigenständigen Dienstleistung hin zu einem in die HU integrierten Untersuchungspunkt. Im Rahmen der stetig anspruchsvoller gestalteten Umweltvorschriften, wachsen auch die Anforderungen an die Abgase in Bezug auf den zulässigen Schadstoffausstoß.
Die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen. Sie ist gemäß Anlage VIII und VIIIa StVZO in regelmäßigen Zeitabständen im Rahmen der HU durchzuführen. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) und Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1977.
Die UMA beginnt mit einer optischen Prüfung. Die Vorschrift besagt: „Prüfung der schadstoffrelevanten Bauteile einschließlich Auspuffanlage auf Vorhandensein, Vollständigkeit, Dichtheit und Beschädigung - soweit ohne Demontage sichtbar.“
Zu den zu überprüfenden Bauteilen zählen (falls vorhanden):
- Katalysator
- Sensoren
- Stellgliederleitungen
- Zündsystem
- Einspritzanlage
- Kraftstoffsystem
- Tankeinfüllstutzen
- Auspuffanlage
- Undichtigkeiten des Motors
- Füllstände von Betriebsflüssigkeiten
- Luftfilter
- Abgasrückführungssysteme
- Sekundärluftsysteme
Bei der UMA werden unter anderem Messungen der Abgase durchgeführt, sowohl im Leerlauf, als auch im erhöhten Leerlauf oder bei Dieselmotoren bei Abregeldrehzahl. Hierfür wird eine Messsonde in den Auspuff eingeführt. Im Abgas dürfen bestimmte Gase oder Partikel nur in bestimmten, prozentual festgelegten Mengen vorkommen. Ein Vergleich zwischen den vorgegebenen Soll- und den gemessenen Istdaten entscheidet dann über das Ergebnis der UMA. Eine nicht bestandene UMA führt gemäß der Richtlinie der bei der HU festgestellten Mängel zu der Einstufung eines erheblichen Mangels und somit zu einer nicht bestandenen HU. Das Ergebnis der UMA wird auf einem separaten Prüfprotokoll ausgedruckt. Sollte die Untersuchung nicht erfolgreich abgeschlossen worden sein, können Sie dieses Protokoll einer Fachwerkstatt vorlegen, die dann anhand einer Fehlersuche die Ursache für den erhöhten Schadstoffausstoß ermittelt. Bei nicht bestandener HU haben Sie einen Monat Zeit die Mängel zu beheben. Nach Behebung etwaiger Mängel wird Ihnen dann ein Nachkontrollbericht ausgestellt, der die Vorschriftsmäßigkeit Ihres Fahrzeuges dokumentiert.