Kfz-Werkstatt

Wer­den Sie of­fi­zi­el­ler Kfz-Prüf­stütz­punkt und GTÜ-Part­ner­werk­statt.

  • AUFTRAGSZUNAHME
  • KUNDENBINDUNG
  • ZEIT- UND KOSTENERSPARNIS
  • FLEXIBILITÄT

Wir ar­bei­ten täg­lich mit Kfz-Werk­stät­ten in Ost­west­fa­len-Lip­pe zu­sam­men. Durch un­se­re stra­te­gi­sche Auf­stel­lung mit un­se­ren Gut­ach­ten- und Prüf­stel­len, ha­ben wir je­der­zeit die Mög­lich­keit fle­xi­bel un­se­re Dienst­leis­tun­gen für Ih­re Kun­den in Ih­ren Räum­lich­kei­ten an­zu­bie­ten.

Gern er­läu­tern wir Ih­nen in ei­nem per­sön­li­chen Ge­spräch, was wir für Sie und Ih­re Kun­den tun kön­nen. Tes­ten Sie uns, auch wenn Sie be­reits mit an­de­ren Sach­ver­stän­di­gen zu­sam­men ar­bei­ten.

Es fin­det zu­sam­men, was zu­sam­men ge­hört!

So wer­den Sie GTÜ-Prüf­stütz­punkt Part­ner 

In ei­nem Kfz-Be­trieb, der Prüf­stütz­punkt ist, kön­nen amt­li­che Fahr­zeug­un­ter­su­chun­gen – u. a. ge­mäß An­la­ge VIII StV­ZO – durch­ge­führt wer­den. 

Da­mit ein Kfz-Be­trieb Prüf­stütz­punkt wer­den kann, müs­sen ver­schie­de­ne Be­din­gun­gen er­füllt sein:

Anforderungen an Gebäude, Ausstattung und Grundstück:

  • Das Gebäude muss für Prüfzwecke der zu untersuchenden Fahrzeuge (z. B. Pkw oder Lkw) geeignet und ausgestattet sein.
  • Zur Ausstattung gehören:
    • ein stückgeprüfter und kalibrierter Bremsenprüfstand
    • ein stückgeprüfter Scheinwerfereinstellplatz und ein kalibriertes Scheinwerfereinstellgerät nach den Vorgaben der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie, der Verkehrsblätter Nr. 115/2016 und Nr. 75/2017
    • bei Anerkennung als UMA-Werkstatt ein geeichtes und kalibriertes AU-Gerät – möglichst für Benzin- und Diesel-Motoren. Unsere Prüfer haben im Außendienst immer ein AU-Gerät an Board, so dass wir vor Ort die Abgasuntersuchungen für Sie durchführen können.
  • Die Beschaffenheit des Grundstückes muss sicherstellen, dass im öffentlichen Verkehrsraum keine Beeinträchtigungen durch die Prüftätigkeit entstehen. Dafür sollte z. B. gegeben sein:
    • ausreichende Stellflächen für die zu untersuchenden Fahrzeuge
    • möglichst ausreichende Fläche auf dem Werkstattgelände, um im Bedarfsfall eine Abbremsung im Fahrversuch durchführen zu können

Wesentliche formale Voraussetzungen:

  • Die Rechtsgrundlagen zur Fahrzeugüberwachung fordern die Vorlage einer Kopie der Prüfprotokolle (Stückprüfung, Kalibrierung) der eingesetzten Messgeräte zur Einsichtnahme und Prüfung durch die Überwachungsorganisation.
  • Der Kfz-Betrieb muss mit dem Kfz-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein bzw. die Voraussetzung für einen Eintrag in die Handwerksrolle erfüllen.
  • Dem GTÜ-Partnerbüro liegt ein vom Kfz-Betrieb unterschriebener Untersuchungsstellen-Vertrag im Original vor. Diesen bringen wir mit, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihre Vorteile als GTÜ-Prüfstützpunkt:

  • Auftragsplus: Mängelbehebungen und Nachprüfungen können direkt in Ihrem Kfz-Betrieb durchgeführt werden.
  • Kundenbindung: Ihren Kunden können Sie bei Bedarf eine tagesaktuelle Fahrzeugfertigstellung und damit einen Full-Service anbieten.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Der Prüfingenieur kommt in den Kfz-Betrieb, Kosten für die Fahrt zu einer Prüfstelle und mögliche Wartezeiten entfallen.
  • Flexibilität: Die Prüftermine können Sie direkt mit dem GTÜ-Partnerbüro vor Ort vereinbaren.

 


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Tel.: 05231 944 0090
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