Unfall-Schadengutachten

Wäh­len Sie un­se­re ge­büh­ren­freie Gut­ach­ter-Hot­line: 0800 200 44 10

Nach ei­nem Ver­kehrs­un­fall kom­men vie­le Fra­gen auf, wel­che oft­mals zu schnell un­voll­stän­dig be­ant­wor­tet wer­den.

Al­le an ei­nem Un­fall be­tei­lig­ten Per­so­nen und an­schlie­ßend bei der Scha­den­re­gu­lie­rung be­tei­lig­ten Or­ga­ni­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen be­sit­zen un­ter­schied­li­che In­ter­es­sen. Han­deln Sie nicht un­über­legt und in­for­mie­ren Sie sich um­fang­reich über Ih­re Rech­te.

Es ist rat­sam sich bei Un­klar­hei­ten den Rat ei­nes Rechts­an­wal­tes ein­zu­ho­len. Ist die Schuld­fra­ge nicht ge­klärt, kann ein Be­weis­si­che­rungs­gut­ach­ten von Nö­ten sein. Bei schwe­ren Un­fäl­len soll­ten die Spu­ren auch an der Un­fal­lört­lich­keit mit Sach­ver­stand ge­si­chert wer­den. Spre­chen Sie uns an, wenn Ih­nen ein Un­fall mit un­kla­rer Schuld­fra­ge wi­der­fah­ren ist.

Un­se­re Scha­den­gut­ach­ten do­ku­men­tie­ren den Scha­den und si­chern die Be­wei­se am Fahr­zeug. Auf die­se Wei­se kön­nen un­ter Um­stän­den auch nach der In­stand­set­zung des Fahr­zeu­ges noch Fra­gen zum Un­fall­her­gang ge­klärt wer­den. In un­se­ren Gut­ach­ten neh­men wir Stel­lung zur Plau­si­bi­li­tät mit Be­zug zum Scha­den und zur Her­gangs­schil­de­rung. Die­ses kann bei Strei­tig­kei­ten zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt zur Klä­rung bei­tra­gen.

Wir er­mit­teln die tat­säch­li­chen Re­pa­ra­tur­kos­ten so­wie den Wie­der­be­schaf­fungs- und Rest­wert des Fahr­zeu­ges. Fer­ner er­mit­teln wir, ob das Fahr­zeug in­fol­ge des Scha­dens ei­ne zu be­rück­sich­ti­gen­de Wert­min­de­rung er­fah­ren hat.

Mit Hil­fe un­se­res Scha­den­gut­ach­tens ist ei­ne Scha­den­re­gu­lie­rung fun­diert mög­lich, so dass an­schlie­ßend kei­ne Fra­gen un­be­ant­wor­tet blei­ben und bei Strei­tig­kei­ten Drit­te un­ab­hän­gig Ur­tei­le fäl­len kön­nen.

Für Ver­si­che­run­gen stellt sich sehr häu­fig die Fra­ge, ob Schä­den an Kraft­fahr­zeu­gen der Her­gangs­schil­de­rung des An­spruch­stel­lers zu­ge­ord­net wer­den kön­nen oder ob es sich gar um Ver­si­che­rungs­be­trug han­deln könn­te.

Zu­nächst gilt die Fra­ge zu be­ant­wor­ten, ob es sich um ein Kas­ko- oder Haft­plicht­scha­den han­delt.

Las­sen Sie sich nicht von der An­wen­dung Ih­res Rech­tes durch In­ter­es­sen Drit­ter ab­hal­ten.

Kasko-Gutachten

Kaskoschäden werden unterschieden in Teil- und Vollkaskoschäden. Haben Sie einen Kaskoschaden erlitten, wenden Sie sich zunächst an Ihren Versicherer. Er bestimmt die weitere Vorgehensweise

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Haftpflicht-Gutachten

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht  einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten des Gutachters hat die gegnerische Versicherung zu tragen.

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Wittekindstr. 24, 32758 Detmold
Tel.: 05231 944 0090
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05231 9440090
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Tel.: 05251 8791164
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