Fahr­spaß auf zwei Rä­dern - Si­cher­heit für Bi­ker

Mo­tor­rad, Quad oder Tri­ke zu fah­ren be­deu­tet sich am Fahr­spaß be­geis­tern zu kön­nen. Un­se­re Prüf­in­ge­nieu­re und Gut­ach­ter kön­nen Ih­nen vom Mo­tor­rad­gut­ach­ten bis zur klas­si­schen Haupt­un­ter­su­chung die nach­ste­hen­den Dienst­leis­tun­gen an­bie­ten.

Hauptuntersuchung

Wir führen die vorgeschriebene, amtliche Hauptuntersuchung HU durch. In Ostwestfalen sind wir an mehreren Prüfstellen und diversen Partnerwerkstätten im Einsatz.

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Abgasuntersuchung

Die in die Hauptuntersuchung HU integrierte Abgasuntersuchung AU für Fahrzeuge ist Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der HU. Wir führen beide Untersuchungen gemeinsam durch.
 

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Änderungsabnahmen

Sie haben Ihr Fahrzeug modifiziert? Bei Vorlage einer Teilegenehmigung, einer allgemeinen Betriebserlaubnis ABE oder eines Teilegutachtens, bescheinigen wir Ihnen den korrekten Anbau in Form einer Änderungsabnahme gemäß §19(3) StVZO.

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Einzelbetriebserlaubnis

Fahrzeuge ohne oder mit erloschener Typgenehmigung oder für die dessen Nachweis nicht erbracht werden kann, benötigen ein sogenanntes Vollgutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.

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H-Kennzeichen

Unsere Prüfingenieure führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch.

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Schadengutachten

Nach einem Verkehrsunfall kommen viele Fragen auf, welche oftmals zu schnell unvollständig beantwortet werden. Wir ermitteln die tatsächlichen Reparaturkosten sowie den Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeuges. Ferner ermitteln wir, ob das Fahrzeug infolge des Schadens eine zu berücksichtigende Wertminderung erfahren hat.

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Beweissicherung

Eine Beweissicherung nach einem erlittenen Schaden kann sich aus unterschiedlichen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt als sehr hilfreich erweisen. Insbesondere, wenn im Verlauf der Schadenregulierung der Schadenhergang in Frage gestellt wird oder die Schuldzuweisung nicht eindeutig geklärt werden kann.

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Wertgutachten

Die Notwendigkeit der objektiven Wertfeststellung eines Fahrzeuges kann sehr viele Gründe haben.Wir bieten die Erstellung von Wertgutachten über Marktwert nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), den Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Schadenregulierung nach dem BGB. Außerdem den Wiederherstellungswert eines Oldtimers sowie den Händlereinkaufs- und Verkaufswert für Automobilhändler und das Finanzamt.

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Zustandsbericht

Ein Zustandsbericht hilft beim Verkauf Ihres Fahrzeuges. Unsere Gutachter dokumentieren den Zustand und beschreiben die Ausstattung für einen Kaufinteressenten.

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Oldtimergutachten

Was ist mein Oldtimer wert? Diese Frage wird uns nahezu täglich gestellt. Sie zu beantworten ist jedoch komplexer, als vielfach angenommen.
Wir sagen Ihnen gern worauf es ankommt.

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Kalkulationen

Wenn die Umstände für eine Schadenregulierung eindeutig geklärt sind oder es sich lediglich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt, ist die Erstellung eines Schadengutachtens nicht zwingend notwendig. Für diesen Fall erstellen wir objektive Reparaturkostenkalkulationen, auf deren Grundlage ein Schaden abgerechnet werden kann.

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Wittekindstr. 24, 32758 Detmold
Tel.: 05231 944 0090
Öffnungszeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr
Sa: 10:00 bis 13:00 Uhr

Alte Verler Str. 26, 33689 Bielefeld
05205 9671414
Öffnungszeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr
Sa: 10:00 bis 12:00 Uhr

Enger Str. 75, 32051 Herford
05221 3463939
Öffnungszeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr

Pivitsheider Str. 119c, 32832 Augustdorf
05231 9440090
Öffnungszeiten

Di: 08:00 bis 12:00 Uhr
Do & Fr: 13:00 bis 17:00 Uhr

Borchener Str. 39, 33098 Paderborn
Tel.: 05251 8791164
Öffnungszeiten

Mo.-Fr.: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr